Mitglied werden

Noch kein Mitglied im Schützenverein? Dann schnell das Eintrittsformular herunterladen, ausfüllen und bei einem der Vorstandsmitglieder abgeben!

 

Eintrittsformular herunterladen

 

Mitglied werden

 

Der Eintritt in den Verein sowie die Beitragsregelung ist in §11 unserer Satzung wie folgt festgelegt:

1.  Eintritt

Ein Eintrittsgeld wird nicht erhoben.

Die Generalversammlung kann jedoch die Zahlung eines Eintrittgeldes beschließen. Der Eintritt kann nur bis eine Woche vor dem einmal im Jahr stattfindenden Schützenfest erfolgen. Neuaufnahmen sind dann erst wieder zwei Tage nach dem Schützenfest zulässig.

 

2.  Beitrag

Die Höhe des Jahresbeitrages wird alljährlich auf der ordentlichen Generalversammlung festgesetzt.

Das Rechnungsjahr gilt von Kalenderjahr zu Kalenderjahr.

Wehrpflichtige und Zivildienstleistende sind während ihrer Pflichtzeit vom Beitrag befreit.

 

Der Mitgliedsbeitrag beträgt  25.- Euro ( Ehepartner frei )

Der Familienbeitrag  beträgt  35.- Euro ( Familienmitglieder bis einschließlich 15 Jahre)

Der Jugendbeitrag    beträgt  10.- Euro ( Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahre )

Mitglieder ab dem 65. Lebensjahr sind frei.

 

3.  Umlage

Umlagen dürfen nur in ganz besonderen Fällen erhoben werden, aber auch nur dann, wenn die Generalversammlung mit mehr als 75% für die Erhebung der Umlage stimmt. Besondere Zahlungen durch die Mitglieder bedürfen eines Beschlusses der Generalversammlung, der mit ¾ Mehrheit gefa

Die Höhe des Jahresbeitrages wird alljährlich auf der ordentlichen Generalversammlung festgesetzt.

Das Rechnungsjahr gilt von Kalenderjahr zu Kalenderjahr. Wehrpflichtige und Zivildienstleistende sind während ihrer Pflichtzeit vom Beitrag befreit.